In den vergangenen Jahren haben Regierungen weltweit Vorschriften für KI-generierte und KI-veränderte Inhalte eingeführt. Am 13. Juni 2024 hat die EU die Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, Verordnung 2024/1689) unterzeichnet. Deren Artikel 50 Absatz 2 verpflichtet Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, sicherzustellen, dass ihre Ausgaben „in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar“ sind. Die technischen Lösungen müssen „wirksam, interoperabel, belastbar und zuverlässig“ sein.
Geldbußen von bis zu 15.000.000 € oder 3 % des weltweiten Umsatzes
Digital signierte Metadaten (1.1.1)
Nicht wahrnehmbare Wasserzeichen (1.1.2)
Bei Verstößen sieht Artikel 99 Geldbußen von bis zu 15.000.000 € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist (für KMU und Start-up-Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag). Für jedes Unternehmen, das KI in der Content-Produktion einsetzt, ist das ein enormes regulatorisches Risiko.
Alle KI-Anbieter müssen die Vorgaben erfüllen: jedes Unternehmen, das in der EU unter eigenem Namen ein generatives KI-System anbietet, auch wenn das System auf dem Modell oder der API eines Dritten basiert – unabhängig vom Unternehmenssitz.
